Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)

Den Grad der Schutzart kann man dem Einsatz entsprechend wählen. In der Norm IEC 60529 bzw. DIN EN 60529 sind die Schutzgrade festgelegt und in verschiedene Klassen eingeteilt.
Die Bezeichnung erfolgt in nachstehender Weise

 

Die Kennzeichnungbesteht aus den Buchstaben IP und zwei, manchmal drei Ziffern. Die erste Ziffer gibt den Berührungs- und Fremdkörperschutz und die zweite Kennziffer den Wasserschutz an. Der Stoßschutz als dritte Kennziffer wird in der Regel nicht angegeben.

Der IP-Code kann durch nachfolgende Buchstaben noch erweitert werden. Diese Buchstaben dienen der genaueren Spezifikation der Schutzgrade. Diese Buchstaben werden hinter den beiden Kennziffern angeordnet. Man unterscheidet bei den nachfolgenden Buchstaben zwischen zusätzlichen Buchstaben und ergänzenden Buchstaben.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen alle Schutzarten in der Übersicht.

Berührungs- und Fremdkörperschutz

Die erste Kennziffer gibt an, inwieweit das Gehäuse Personen Schutz gegen den Zugang zu (das Berühren von) gefährlichen Teilen gewährt. Dieser Schutz wird erreicht, indem das Eindringen eines Körperteils oder eines Gegenstandes, der von einer Person gehalten wird, in das Gehäuse verhindert oder begrenzt wird. Gleichzeitig gewährt das Gehäuse dem Betriebsmittel Schutz gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern. Dies ist der Grund dafür, dass es zu jeder ersten Kennziffer 2 Beschreibungen und 2 Definitionen gibt.

 

1. Kenn-
ziffer
. Definition . Bemerkung
0 Nicht geschützt
1

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit dem Handrücken.

Geschützt gegen feste Fremdkörper Ø > 50 mm

Die Zugangssonde, eine Kugel mit 50 mm Durchmesser, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.


Die Objektsonde, eine Kugel mit 50 mm Durchmesser, darf nicht vollständig eindringen.

2

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Finger.

 

Geschützt gegen feste Fremdkörper Ø > 12,5 mm.

Der gegliederte Prüffinger, 12mm Durchmesser und 80 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.


Die Objektsonde, eine Kugel mit 12,5 mm Durchmesser, darf nicht vollständig eindringen.

3

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Werkzeug.

Geschützt gegen feste Fremdkörper Ø > 2,5 mm.

Die Zugangssonde, 2,5 mm Durchmesser, darf nicht eindringen.


Die Objektsonde, 2,5 mm Durchmesser, darf gar nicht eindringen.

4

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht.

Geschützt gegen feste Fremdkörper Ø > 1 mm.

Die Zugangssonde, 1 mm Durchmesser, darf nicht eindringen.


Die Objektsonde, 1 mm Durchmesser, darf gar nicht eindringen.

5

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht.

Staubgeschützt.

Die Zugangssonde, 1 mm Durchmesser, darf nicht eindringen.

Eindringen von Staub ist nicht vollständig verhindert, aber der Staub darf nicht in einer solchen Menge eindringen, dass das zufriedenstellende Arbeiten des Gerätes oder die Sicherheit beeinträchtigt wird.
6

Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht

. Staubdicht.

Die Zugangssonde, 1 mm Durchmesser, darf nicht eindringen.

Kein Eindringen von Staub.

 

Wasserschutz

Die zweite Kennziffer gibt die Schutzart des Gehäuses im Hinblick auf schädliche Einflüsse auf das Betriebsmittel infolge des Eindringens von Wasser in das Gehäuse an. Wo eine der beiden Kennziffern nicht angegeben werden muss, ist sie durch den Buchstaben "X" zu ersetzen.

 

2. Kenn-
ziffer
. Definition . Bemerkung
0 Nicht geschützt
1 Geschützt gegen Tropfwasser senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädliche Wirkung haben
2 Geschützt gegen Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist. senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädliche Wirkung haben, wenn das Gehäuse um einen Winkel bis zu 15° beiderseits der Senkrechten geneigt ist.
3 Geschützt gegen Sprühwasser Wasser, das in einem Winkel bis zu 60° beiderseits der Senkrechten gesprüht wird, darf keine schädliche Wirkung haben.
4 Geschützt gegen Spritzwasser Wasser, das aus jeder Richtung gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben
5 Geschützt gegen Strahlwasser Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben
6 Geschützt gegen starkes Strahlwasser Wasser, das aus jeder Richtung als starker Strahl gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben
6K Geschützt gegen starkes Strahlwasser mit erhöhtem Druck Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl mit erhöhtem Druck gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
(gilt nach DIN40050 Teil 9 nur für Straßenfahrzeuge)
7 Geschützt gegen die Wirkungen beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser. Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse für 30 Min. in 1 m Tiefe in Wasser untergetaucht ist.
8 Geschützt gegen die Wirkungen beim dauernden Untertauchen in Wasser Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse dauernd unter Wasser getaucht ist unter Bedingungen, die zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden müssen. Die Bedingungen müssen jedoch schwieriger sein als für die Kennziffer 7.
9K Geschützt gegen Wasser bei Hochdruck-/Dampfstrahl-Reinigung Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl mit stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkungen haben.
(gilt nach DIN40050 Teil 9 nur für Straßenfahrzeuge)

Ein Gehäuse darf nur mit der ersten Kennziffer (Schutzgrade gegen Eindringen) für einen Schutzgrad bezeichnet werden, wenn es auch alle niedrigeren Schutzgrade erfüllt. Diese Bedingung ist für die Kennzeichnung mit der zweiten Kennziffer (Schutzgrade gegen Wasser) bis zum Schutzgrad 6K ebenfalls gültig. Ein jedoch nur mit der zweiten Kennziffer 7, 8 (Schutz gegen Untertauchen) oder 9K (Schutz gegen Dampfstrahl) bezeichnetes Gehäuse wird als ungeeignet betrachtet für eine Beanspruchung durch Strahlwasser (Kennziffer 5 oder 6). Es braucht daher die Anforderungen der Kennziffern 5 oder 6 nicht zu erfüllen. Erst wenn das Gehäuse eine Doppelbezeichnung trägt, erfüllt es die Anforderungen an die Beständigkeit gegen Strahlwasser und gegen Untertauchen.

Gehäuse für einen vielseitigen Anwendungsbereich müssen die beiden Anforderungen erfüllen, sowohl wenn sie Strahlwasser als auch wenn sie zeitweiligem oder dauerndem Untertauchen ausgesetzt sind.
Gehäuse für einen eingeschränkten Anwendungsbereich werden als geeignet für zeitweiliges oder dauerndes Untertauchen angesehen und als ungeeignet, wenn sie Strahlwasser ausgesetzt sind.

Schutz gegen Stoßenergie

3. Kenn-
ziffer
. Definition . Bemerkung
0 Nicht geschützt
1 0,225J Aufprall von 150g aus 15cm Höhe
2 0,375J Aufprall von 250g aus 15cm Höhe
3 0,5J Aufprall von 250g aus 20cm Höhe
4    
5 2,0J Aufprall von 500g aus 40cm Höhe
6    
7 6,0J Aufprall von 1,5kg aus 40cm Höhe
8    
9 20J Aufprall von 5kg aus 40cm Höhe

 

Zusätzliche Buchstaben

Zusätzliche Buchstaben werden nur verwendet:

Ein höherer Schutz gegen den Zugang (das Berühren) eines Betriebsmittels in einem Gehäuse, der die Verwendung eines zusätzlichen Buchstabens rechtfertigt, kann z.B. durch Abdeckungen, geeignete Form von Öffnungen oder Abstände innerhalb des Gehäuses erreicht werden.

Buch-
stabe

. Definition . Bemerkung
A

Geschützt gegen den Zugang mit dem Handrücken.

Die Zugangssonde, eine Kugel mit 50 mm Durchmesser, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.
B

Geschützt gegen den Zugang mit einem Finger.

Der gegliederte Prüffinger, 12mm Durchmesser und 80 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.
C

Geschützt gegen den Zugang mit einem Werkzeug.

Die Zugangssonde, 2,5 mm Durchmesser und 100 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.
D

Geschützt gegen den Zugang mit einem Draht.

Die Zugangssonde, 1 mm Durchmesser und 100 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.

 

Ergänzenden Buchstaben

Ergänzende Buchstaben werden genutzt, um hinter der zweiten Kennziffer oder hinter dem zusätzlichen Buchstaben eine ergänzende Information zu geben. Ergänzende Buchstaben stellen Ausnahmefälle dar. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Anforderungen an den Schutz des Gehäuses mit denen der DIN EN 60259 übereinstimmen. Bei Verwendung ergänzender Buchstaben muss außerdem in der Produktnorm des Gehäuses das zusätzliche Verfahren, mit dem das Gehäuse getestet wurde, klar angegeben werden.

Fehlen die Buchstaben S und M, so ist der Schutzgrad des Gehäuses nicht davon abhängig, ob bewegliche Teile des elektrischen Betriebsmittels in Bewegung sind oder nicht. Zur Beschreibung der Gehäuseeigenschaften können auch mehrere ergänzende Buchstaben benutzt werden. Wird jedoch mehr als ein ergänzender Buchstabe verwendet, so ist die alphabetische Reihenfolge anzuwenden. Zusätzliche Buchstaben und/oder ergänzende Buchstaben dürfen ersatzlos weggelassen werden.

Buch-
stabe

. Definition . Bemerkung
H Hochspannungs-Betriebsmittel  
M   geprüft auf schädliche Wirkungen durch den Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile des Betriebsmittels (z.B. der Rotor einer umlaufenden Maschine) in Betrieb sind.
S   geprüft auf schädliche Wirkungen durch den Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile des Betriebsmittels (z.B. der Rotor einer umlaufenden Maschine) in Stillstand sind.
W   Geeignet zur Verwendung unter festgelegten Wetterbedingungen und ausgestattet mit zusätzlichen schützenden Maßnahmen oder Verfahren.

 

Weitere Normen für die Schutzarten:

CEI 70-1 - IEC 529 - IEC 144 - UTE C 20-010 - DIN 40050

letzte Änderung am 14.08.2003